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Akkreditierungsrichtlinien
Die MESSE DRESDEN ist berechtigt, im Rahmen der Akkreditierungen von Journalisten Nachweise für eine journalistische Tätigkeit zu verlangen. Die Vorlage eines Presseausweises kann als Indiz für eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit dienen.
Die MESSE DRESDEN behält sich in jedem Fall vor, aktuelle tatsächliche Veröffentlichungen einzufordern.
Die problemlose Akkreditierung wird durch die automatische Zusendung oder Vorlage von - messebezogenen - Belegen erleichtert. Dies gilt insbesondere für freie Journalisten. Redaktionsbestätigungen werden nur noch in Ausnahmefällen anerkannt.
Die Vorlage von Artikeln ohne Messebezug kann zur Nichtakkreditierung führen und sollte daher begründet werden.
Die MESSE DRESDEN behält sich die Ablehnung von Akkreditierungen ohne Angaben von Gründen vor.
Pressemitteilungen
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Mit einer Hochzeitmesse schließen die Leipziger Messe und die MESSE DRESDEN den Bund für eine langfristige Kooperation. Am 1. und 2. Februar 2020 wird…